Die Logopädie der THERAPIEZEIT in Leverkusen

Logopädie umfasst die Diagnostik, Therapie und Prävention von Störungen in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken und Hören.

Wir als Logopäd:innen begleiten Menschen jeden Alters mit ihren persönlichen Zielen und Wünschen bei der Behandlung aller Arten von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Die Beratung unserer Patient:innen und deren Angehörigen gehört ebenfalls zu unserem breiten Tätigkeitsfeld. 

Für die logopädische Therapie ist eine Verordnung notwendig, die von Ärzt:innen folgender Fachrichtungen ausgestellt werden kann, z.B.:

  • Allgemeinmedizin
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Pädaudiologie / HNO
  • Zahnmedizin/Kieferorthopädie
  • Neurologie
  • Phoniatrie

Auf Grundlage des Anamnesegesprächs und der durchgeführten standardisierten Diagnostik gestalten wir unsere logopädischen Therapien bei THERAPIEZEIT individuell, alltagsnah und evidenzbasiert. 

Behandlung von Kindern und Jugendlichen

  • Sprachentwicklungsstörungen, auch bei Mehrsprachigkeit
    • nicht altersgemäß entwickeltes Sprachverständnis 
    • nicht altersgemäß entwickelter Wortschatz- und Grammatikerwerb
    • Lautersetzungen und -auslassungen, z.B. „Löbe“ statt „Löwe“ / „Metterling“ statt „Schmetterling“
  • Artikulationsstörungen, z.B. Lispeln
  • Myofunktionelle Störungen
    • Funktionsstörung der Lippen-, Zungen- und Gesichtsmuskulatur, z.B. offene Mundhaltung, pathologisches Schlucken
  • Redeflussstörungen, z.B. Stottern/Poltern
  • Dysphonie
    • funktionell, organisch oder psychogen bedingte Beeinträchtigung der Stimmfunktion, z.B. Heiserkeit nach Stimmlippenknötchen
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (AVWS)
    • Schwierigkeiten in der Wahrnehmung, Unterscheidung und Wiedererkennung akustischer Reize ohne Störung des Hörorgans sowie Intelligenzminderung
  • Lese-Rechtschreibstörung (LRS)
    • Entwicklungsstörung des Lesens und Schreibens ohne Intelligenzminderung

Behandlung von Erwachsenen

  • Aphasie
    • neurologische bedingte Sprachstörung, z.B. nach Schlaganfall
  • Sprechapraxie
    • neurologisch bedingte Sprechstörung, z.B. nach Schlaganfall
  • Dysarthrie / Dysarthrophonie 
    • neurologisch bedingte Sprechstörung, z.B. bei Morbus Parkinson
  • Redeflussstörungen, z.B. Stottern/Poltern
  • Dysphonie
    • neurologisch und organisch bedingte Schluckstörung, z.B. bei Demenz oder Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
  • Fazialisparese 
    • neurologisch bedingte Gesichtslähmung, z.B. nach Schlaganfall
  • Redeflussstörungen, z.B. Stottern/Poltern
  • Myofunktionelle Störungen
    • Funktionsstörung der Lippen-, Zungen- und Gesichtsmuskulatur

Die Kosten der logopädischen Therapie werden bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen vollständig von den Krankenkassen übernommen. Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren beträgt der Eigenanteil 10% der Behandlungskosten plus 10€ Gebühr je Verordnung. Ist eine Befreiung der Zuzahlungspflicht vorhanden, muss der Eigenanteil nicht bezahlt werden, sofern uns eine Kopie des Befreiungsausweises vorliegt.