Ernährungstherapie in Leverkusen

Die Ernährungstherapie der THERAPIEZEIT in Leverkusen umfasst die gezielte Beratung und Unterstützung bei ernährungsmitbedingten Erkrankungen. Unser Ziel ist es, Sie durch individuelle Strategien dabei zu unterstützen, Ihre Gesundheit nachhaltig zu verbessern und Ihr Wohlbefinden im Alltag zu steigern.

Wir begleiten Menschen mit unterschiedlichen medizinischen Indikationen auf ihrem Weg zu einer ausgewogenen und bedarfsgerechten Ernährung. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Ziele und integrieren moderne wissenschaftliche Erkenntnisse in unsere Beratung.

Medizinische Indikation


Für die Durchführung einer Ernährungstherapie über die Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Diese kann von Ärzt:innen folgender Fachrichtungen ausgestellt werden:

  • Allgemeinmedizin (Hausärzt:innen)
  • Fachärzt:innen verschiedener Fachrichtungen

Wichtig für Sie: Da es sich nicht um eine klassische Heilmittelverordnung handelt, belastet dieses Dokument das Budget Ihres Arztes nicht.

Behandlungsschwerpunkte

Wir bieten qualifizierte Unterstützung bei folgenden Krankheitsbildern und Themen an:


Skelettsystem: Ernährungsanpassung bei Osteoporose.
Adipositas & Übergewicht: Unterstützung bei Adipositas (Grad I-III) sowie bei Präadipositas (BMI 25–29,9).
Herz-Kreislauf-System: Beratung bei Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und Hypertonie (Bluthochdruck).
Stoffwechsel: Therapiebegleitung bei Diabetes mellitus (Typ 2) und Prädiabetes.

Unser Angebot für Sie


Neben der klassischen Ernährungstherapie auf ärztliche Anordnung bieten wir weitere flexible Möglichkeiten an:

Präventions-Paket: Ein kompakter Kurs mit 3 Terminen à 30 Minuten zur allgemeinen ausgewogenen Ernährung und Information.

Selbstzahler-Leistungen: Alle medizinischen Schwerpunkte können auch als private Leistung in Anspruch genommen werden.

Kosten und Erstattung 

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung: Grundlage ist eine Bescheinigung Ihres Haus- oder Facharztes. Diese enthält die Diagnose nach ICD-10 sowie die empfohlene Anzahl der Beratungseinheiten. 
Antrag auf Bezuschussung: Sie reichen die ärztliche Bescheinigung zusammen mit unserem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.
Bewilligung: Die Krankenkasse prüft den Antrag und legt die Höhe des Zuschusses fest – meist liegt dieser zwischen 80 % und 100 % oder besteht aus einem Fixbetrag.
Abrechnung: Das Verfahren folgt dem Kostenerstattungsprinzip. Sie begleichen die Privatrechnung zunächst direkt an die THERAPIEZEIT. Nach Abschluss der Therapie reichen Sie die quittierte Originalrechnung und die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein, um den Förderbetrag zu erhalten.